ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle Verträge, die persönlich, schriftlich, telefonisch oder online über die Webseite https://www.immobilienkk.de (nachfolgend bezeichnet als „Webseite“) und direkt mit der Geschäftsführung Kristin Krumm und Simon Rößer (nachfolgend bezeichnet als „Auftragnehmer“), Poststraße 41, 38440 Wolfsburg Tel. 05361 83446-70, E-Mail: hallo@immobilienkk.de mit Ihnen (nachfolgend bezeichnet als „Auftraggeber“) geschlossen werden.
(2) Abweichende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nur anerkannt, sofern der Auftragnehmer diesen schriftlich zustimmt.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber per E-Mail mitgeteilt. Jede Änderung wird dem Auftraggeber in der E-Mail zur Kenntnis gebracht und tritt 30 Tage nach Mitteilung in Kraft. Der Auftraggeber kann einzelnen oder allen Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der E-Mail schriftlich oder in Textform widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung der AGB nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich oder in Textform nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vom Auftraggeber genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Mitteilungsschreiben gesondert auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen form- und fristgerecht, behalten diese AGB ihre Gültigkeit.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in Form des Nachweises oder der Vermittlung von Grundstücken, Häusern, Wohnungen, Gewerbeimmobilien und sonstigen Immobilien zum Erwerb, zur Miete oder zur Pacht.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass der Zwischenverkauf sowie die Zwischenvermietung bzw. -verpachtung vorbehalten bleiben.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Eine Anfrage an den Auftragnehmer (per E-Mail, Telefax, Telefon oder auf sonstige Weise) stellt lediglich ein Angebot zum Vertragsabschluss dar. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Auftragnehmer zustande, welche entweder durch eine Vertragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung des Vertrags erfolgen kann.
(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Anfragen nicht zu beantworten.
(3) Angebote, die vom Auftragnehmer unterbreitet werden, sind freibleibend und nur für den Empfänger bestimmt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers dürfen Angebote nicht an Dritte weitergegeben werden.
(4) Für Firmen gilt, dass Angebote und Mitteilungen nur für sich und firmeneigene Mitarbeiter verwendet werden dürfen. Die Bekanntgabe an Mitarbeiter ist nur zulässig, wenn auf diese Geschäftsbedingungen hingewiesen wird und die Angebote provisionspflichtig sind. Es muss besonders auf die Vertraulichkeit hingewiesen werden. Bei Nichtbeachtung kann der Auftragnehmer Schadensersatz in Höhe der ortsüblichen Provision verlangen, auch wenn ein Vertrag ohne Mitwirkung des Auftragnehmers über das betreffende Objekt abgeschlossen wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Auskunft über Namen und Anschrift der Mitarbeiter zu verlangen, die von der jeweiligen Firma die Angebote erhalten haben.
§ 4 Eigentümerangaben und Unterlagen zum Objekt
(1) Die Informationen und Unterlagen zum Objekt basieren auf Angaben Dritter, die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurden. Der Auftragnehmer bemüht sich, von seinen Vertragspartnern oder anderen Quellen möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Informationen zu erhalten.
(2) Der Auftragnehmer überprüft die Objektinformationen, die er vom Auftraggeber oder von von diesem beauftragten Dritten erhält, nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit und haftet nicht für Fehler oder Mängel in den Informationen. Der Auftragnehmer fordert jedoch gesetzlich vorgeschriebene Angaben, einschließlich solcher gemäß der aktuellen EnEV, grundsätzlich vom Auftraggeber an.
§ 5 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Auftragnehmers sind ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Dies gilt nicht im Fall eines nachgewiesenen Gewährleistungsfalls.
§ 6 Doppeltätigkeit
Der Auftragnehmer kann sowohl für den Anbieter als auch den Interessenten tätig werden.
§ 7 Haftung auf Schadenersatz
(1) Im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die zu einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit führt, haftet der Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Auftragnehmer haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Wenn eine leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zur Verletzung wesentlicher Vertragspflichten führt, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden, die aus einer Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen resultieren, sind ausgeschlossen.
§ 8 Besichtigungen und Besprechungen
Zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist vereinbart, dass Besichtigungen und Besprechungen vorher mit dem Auftragnehmer abgesprochen sein müssen. Termine finden nur in Anwesenheit des Auftragnehmers statt.
(1) Sobald der Auftragnehmer durch Vermittlung oder Nachweis zum Abschluss eines Vertrages beigetragen hat, entsteht der Provisionsanspruch, auch wenn er nicht direkt am Vertragsabschluss beteiligt war. Es reicht aus, wenn die Tätigkeit des Auftragnehmers zum Zustandekommen des Vertrages beigetragen hat.
(2) Die Provision ist bei Rechnungsstellung fällig und beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
(3) Der Provisionsanspruch besteht auch bei Miete statt Kauf, Pacht statt Kauf oder Miete statt Pacht. Die Höhe der Provision wird aufgrund der Provisionsvereinbarung oder, falls keine Vereinbarung getroffen wurde, gemäß den im Angebot festgelegten Bedingungen berechnet. Wenn weder eine Provisionsvereinbarung noch eine ausgewiesene Provision im Angebot vorhanden ist, wird die Rechnung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften erstellt.
(4) Auch wenn der Verkauf mit einer anderen Partei erfolgt, mit der der Empfänger des Exposés in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht, bleibt der Provisionsanspruch bestehen und wird fällig.
(5) Bei Pacht oder Miete ist die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme des Objektes gleichbedeutend mit einem Vertragsabschluss. Der Provisionsanspruch entsteht, wenn der Erwerb durch die Vermittlung oder den Nachweis des Auftragnehmers zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Das gilt auch, wenn ein Vertrag über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.
(6) Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objektes ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposés auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.
(7) Die Provision ist auch zu zahlen, wenn einem Anderen, als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes eines Vertragspartners aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
(8) Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn ein rechtsgültiger Vertrag unmittelbar durch den Nachweis des Auftragnehmers oder durch deren Vermittlung abgeschlossen wird, selbst wenn der Vertragsabschluss nach Ablauf des Auftrags erfolgt.
(9) Wenn der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners für ein anderes dem Auftraggeber gehörendes Objekt ermöglicht hat, ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
§ 10 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
§ 11 Benachrichtigungen, Adressänderung und Firmenwechsel
Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer schriftlich über Änderungen seiner postalischen oder elektronischen Adresse und Telefonnummer informieren, bevor diese Änderung wirksam wird. Bei der vom Auftraggeber angegebene Adresse muss es sich um eine ladungsfähige Anschrift handeln. Wechselt bei einem Unternehmen der Inhaber oder ein persönlich haftender Gesellschafter oder erfolgt eine Änderung der Rechtsform so gilt dies als Überlassung an Dritte. Die Vertragsänderung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund versagt werden.
§ 12 Mitteilungspflicht
(1) Bei Vertragsschluss hat der Auftragnehmer das Recht, anwesend zu sein, sofern ihm ein Termin rechtzeitig mitgeteilt wird. Der Auftragnehmer hat außerdem Anspruch auf eine Kopie des Vertrages sowie aller damit verbundenen Nebenabreden. Sollten Vertragsverhandlungen oder der Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Auftragnehmers erfolgen, sind die Vertragspartner verpflichtet, über den aktuellen Stand des Vertrages sowie die Vertragsbedingungen Auskunft zu erteilen.
(2) Sollte dem Auftragnehmer ein provisionspflichtiger Abschluss nicht mitgeteilt werden, beginnt die Verjährungsfrist für die Zahlung der Provision erst nach Ablauf eines Jahres, in dem der Auftragnehmer Kenntnis von dem Abschluss erlangt hat. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Auftraggeber irrtümlich davon ausgegangen ist, dass der Abschluss nicht provisionspflichtig ist.
§ 13 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG). Zusätzliche Informationen zum Datenschutz sowie zur Art, dem Umfang und dem Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer werden in der Datenschutzerklärung auf www.immobilienkk.de bereitgestellt.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
(1) Für den Gerichtsstand und den Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
(2) Sollte der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegen oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein, gilt der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Erfüllungsort und Gerichtsstand.
(3) Falls der Auftraggeber Kaufmann ist, wird der Gerichtsstand am Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart.
(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung über Online-Streitbeilegung (ODR-VO) informieren wir Verbraucher darüber, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt, die unter folgendem Link zu erreichen ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nehmen daran auch nicht teil.
(2) Änderungen und Ergänzungen der mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträge, die Erklärung einer Kündigung sowie die Abänderung dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gemäß § 126 Absatz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Ersetzung der Schriftform durch die elektronische Form (§§ 126 Absatz 3, 126a BGB) oder die Textform (§ 126b BGB) ist ausgeschlossen. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor dieser Klausel.
(3) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder nicht Vertragsbestandteil geworden sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. In diesem Fall gilt der Vertrag inhaltlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.